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Gebet
Voraussetzung zum Gebet
1. Die Gebetszeiten
Der Koran schreibt dem Gläubigen das Pflichtgebet zu fünf
bestimmten Tageszeiten vor. Man unterscheidet die eigentlichen Pflichtgebete
(fard), die keinesfalls unterlassen werden dürfen, von den sogenannten
sunna-Gebeten, die den fard-Gebeten vorangehen oder folgen. Nafl-Gebete
sind vollkommen freiwillige Gebete. Witr ist ein verbindliches (wadschib)
Gebet, das nach dem Nachtgebet verrichtet wird und aus drei Gebetsabschnitten
besteht. Alle Gebete bestehen aus einer bestimmten Anzahl von Gebetsabschnitten
(rak‘a, siehe unten). Die folgende Tabelle gibt Aufschluß über
Zeiten des Gebets, Anzahl der Abschnitte (rak‘a) in jedem Gebet und über
die Art der Gebete (fard, sunna, nafl, wadschib).
Zeit |
sunna vor fard
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fard
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sunna nach fard
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nafl
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wadschib
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Morgen | 2 m | 2 | | | |
Mittag | 4 m | 4 | 2 m | 2 | |
Nachmittag | 4 gm | 4 | | | |
Abend | 4 gm | 3 | 2 m | | |
Nacht | 4 gm | 4 | 2 m | 2 | 3 (witr) |
m = mu‘akkada, vom Propheten regelmäßig gebetet
gm = ghair mu‘akkada, vom Propheten nicht regelmäßig gebetet.
Die Zeiten des Gebets sind folgendermaßen bemessen:
Morgen 2 rakat (fadschr): |
Dieses Gebet wird in der Zeit zwischen dem Beginn der Morgendämmerung
und dem Sonnenaufgang verrichtet. |
Mittag 4 rakat (dsuhr): |
Dieses Gebet wird in der Zeit zwischen dem Höchststand der Sonne
und dem Beginn des Nachmittagsgebets verrichtet. |
Nachmittag 4 rakat (‘asr): |
Dieses Gebet wird in der Zeit zwischen Mittag und Abend, etwa im letzten
Drittel verrichtet. |
Abend 3 rakat (maghrib): |
Dieses Gebet wird zwischen dem Sonnenuntergang und dem Ende der Dämmerung
verrichtet. |
Nacht 4 rakat (‘ischa): |
Dieses Gebet wird nach dem Ende der Dämmerung verrichtet, von
Einbruch der Dunkelheit bis vor Beginn der Morgendämmerung. |
Es ist nicht statthaft, Gebete zu den drei folgenden Zeiten zu verrichten:
- während des Sonnenaufgangs
- während des Sonnenuntergangs
- während die Sonne am höchsten Punkt im Himmel steht
Kein fard-Gebet soll außerhalb seiner eigentlichen Zeit verrichtet
werden. Wenn ein fard-Gebet aus unvermeidlichem Grund nicht rechtzeitig
gebetet werden konnte, muß es zum frühest möglichen Zeitpunkt
nachgeholt werden.
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